Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kraftwerk Kreuznach

“Kraftwerk Kreuznach GbR“ (nachfolgend: „KwK“) wird vertreten durch die Gesellschafter: Julian Traut, Pablo Niebergall, Leo Glanz

§ 1 Allgemeine Informationen, Geltungsbereich, Vertragspartner, Teilnehmer

  1. “CrossFit”, “Hyrox”, “HIIT” sowie Functional Fitness im allgemeinen ist ein funktionales Kraft- und Konditionstraining und wird von KwK sowie von den von KwK beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.
  2. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen von KwK mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung oder einer einmaligen Buchung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb (Gruppentraining, Einzeltraining (Drop-In), Personal Training) berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar auf andere Personen.
  3. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist KwK.
  4. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. KwK behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ beim Probetraining in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.

§ 2 Leistungsumfang, außerordentliche Schließung

  1. KwK gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage einzusehen sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen 
  2. KwK behält sich vor, an bis zu 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.
  3. Im Falle einer unvorhergesehenen Schließung des Trainingsbereiches aufgrund Pandemie, höherer Gewalt oder ähnlichem, die über einen längeren Zeitraum als 9 Tage dauert, wird KWK dafür Sorge tragen, dass den Mitgliedern Alternativen (zb Ausleihe von Trainingsgeräten, zur Verfügungstellung von Homeworkouts, Beratung per Telefon oder Video) zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Trainingseinheiten weiterhin wahrnehmen können

§ 3 Kursbuchung, Nutzung von Kontingenten, Verfall von Kontingenten, Personal Training

  1. Jedes Mitglied erhält Zugangsdaten zu einem Online-System, über das Termine gebucht werden können. Um eine intensive Betreuung zu ermöglichen, sind die Plätze pro Kurs limitiert. Wenn ein Kurs schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Teilnehmer auf eine andere Trainingszeit ausweichen.
  2. Aufgrund der limitierten Anzahl der Plätze für einen Kurs ist eine vorherige Online-Anmeldung für die Kursteilnahme erforderlich. Buchungen können online bis 2 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Dies gilt nicht für den 06:30 Kurs. Dieser kann bis maximal 10 Stunden vor beginn des Termins storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird dem gebuchten Trainingskontingent, einer 10er-Karte oder ähnlichen Zahlungsmitteln (z.B. Gutscheine) abgezogen. Ein trotz Buchung nicht wahrgenommener Termin wird ebenfalls vom gebuchtenTrainingskontingent abgezogen.
  3. Die Kurstermine von KwK können vom Vertragspartner entsprechend dem vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingent in Anspruch genommen werden. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende von einer Kalender-Woche und können nicht übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  4. Personal Training Termine können persönlich mit dem gewünschten Trainer oder online über die Mailadresse info@crossfitkh.com zu individuellen Zeiten und Preisen vereinbart werden. 

§ 4 Haftung, Verjährung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KwK nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von KwK auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von KwK.
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

§ 5 Zahlungsart, Fehlschlagen von Zahlungen, Änderung von Daten

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. Produkte & weitere Dienstleistungen) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird KwK hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
  2. Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist KwK berechtigt, für die Bank-Rücklastschrift entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E- Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) KwK unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 6 Preisanpassungsrecht

  1. KwK ist berechtigt, die Preise für die Mitgliedschaften zum Beginn eines neuen Monats anzupassen. Die Anpassung der Preise muss schriftlich erfolgen und muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Anpassungstermin erfolgen.
  2. Die Anpassung der Preise muss sachlich gerechtfertigt sein. Sachliche Gründe können beispielsweise sein:
  • Änderungen der Kosten für die Betriebsführung 
  • Änderungen der Preise für Leistungen von Dritten, die KwK in Anspruch nimmt
  • Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er der Anpassung der Preise nicht zustimmt. Die Kündigung muss schriftlich und bis zum geplanten Anpassungstermin erfolgen.

 

§ 7 Kündigung, Pausierung, Umzug

  1. Der Mitgliedsvertrag wird für die gewählte Laufzeit laut der aktuellen Preisliste abgeschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber KwK zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag auf Basis der aktuell gültigen deutschen Rechtsgrundlage. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
  2. Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge von Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst etc. kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. 
  3. Bei Umzug und einem somit deutlich weiteren Anfahrtsweg (über 50km) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Datenschutz, ausführliche Datenschutzbestimmungen

  1. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass KwK personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  2. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen sind auf der Website von KwK oder vor Ort auf Nachfrage einsehbar.

§ 9 Rechte an Bild- und Videomaterial

  1. Mit Abschluss einer Mitgliedschaft erteilt das Mitglied, KwK die Erlaubnis, Bilder, die von ihm während des Trainings in der Betriebsstätte gemacht wurden, zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit (unter anderem Website und soziale Medien) zu verwenden.
  2. Ist ein Mitglied mit der Nutzung der Bilder zu diesem Zwecke nicht einverstanden, kann er/sie KwK dazu auffordern, dies zu unterlassen. KwK verpflichtet sich, dieser Aufforderung uneingeschränkt nachzukommen.
  3. KwK hat das Recht, auf dem Betriebsgelände, Vordere Gewerbestr. 4, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, Kameras einzurichten und Videoaufnahmen vom täglichen Betrieb anzufertigen. Die Videoaufnahmen werden lediglich zu internen Zwecken genutzt und jegliches Material vertraulich behandelt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. KwK ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn KwK auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist KwK berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen letzten Tag eines Monats außerordentlich zu kündigen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

"The magic is in the movement,
the art is in the programming,
the science is in the explanation and
the fun is in the community."

- Greg Glassman